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Staatsanwaltschaft fordert im Bad Driburger Mordfall Tino Werner lebenslänglich

Tino Werner

Im Prozess um den 22 Jahre alten Mord am Bad Driburger Tino Werner hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Das Plädoyer dauerte heute (Mi., 29.04.) am Paderborner Landgericht rund 45 Minuten. Angeklagt ist ein damaliger Nachbar des Opfers.

Der 59-jährige habe Tino Werner demnach im Jahr 2003 in seiner Bad Driburger Wohnung aus Habgier gewürgt und stranguliert. Dann stahl er 150 Euro aus seiner Kellnerbörse, so die Staatsanwaltschaft weiter. 

Der Angeklagte habe unter anderem bewusst falsche Spuren gelegt und durch seine Aussagen nach der Tat jemand anderen belastet. Er sei ein erfahrener Lügner. 

Auch die Aussage seiner damaligen Lebensgefährtin sei entscheidend. Ihr waren Tage nach der Tat viele kleine Scheine im Portmonee des 59-Jährigen aufgefallen, obwohl er eigentlich nie Bargeld dabeihatte. 

Im Frühling 2025 war der Angeklagte durch einen DNA-Abgleich in den Fokus einer Cold-Case-Einheit geraten. 

Am 13. Mai werden die Verteidiger ihr Plädoyer halten, eine Woche später könnte das Urteil fallen.