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Berlin | Bundesrat billigt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur

Carsten Koall/dpa | Bundesrat stimmt dem Gesetz zum Schutz der kritischen Infrastruktur zu

Sicherheit in Deutschland

Berlin (dpa) - Trotz inhaltlicher Bedenken hat der Bundesrat dem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zugestimmt. Das vom Bundestag Ende Januar beschlossene sogenannte Kritis-Dachgesetz macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es um die Abwehr von Angriffen Krimineller und von Anschlägen von Extremisten. 

Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge des Bruchs der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden.

Kritische Infrastruktur steht heute permanent unter Druck

Die Infrastruktur stehe stark unter Druck, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Daniela Ludwig (CSU). «Und das im Prinzip nicht nur ab und an, sondern eigentlich täglich und permanent.» Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wies auf die Erfahrungen beim tagelangen Stromausfall in Teilen der Hauptstadt nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke hin: «Kommunikation fiel aus, Verkehrsknotenpunkte standen still, Versorgungsketten rissen, medizinische Einrichtungen geraten unter Druck.»

Die Länder kritisierten insbesondere, dass nach dem Gesetz zur kritischen Infrastruktur Einrichtungen zählen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus ihrer Sicht ist dieser Schwellenwert viel zu hoch - sie plädierten eine Absenkung auf 150.000 Menschen. 

Bund greift in Protokollerklärung Länderforderungen auf

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) machte deutlich, dass diese Regelung für sein relativ dünn besiedeltes Land nicht praxistauglich ist. «Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen. Deswegen passt das Gesetz für uns nicht.» Erfurt, die größte Stadt des Landes, zähle gerade einmal 215.000 Einwohner. Es seien aber viel mehr Menschen in Deutschland von der Infrastruktur Thüringens abhängig als Menschen dort lebten. 

Ermöglicht wurde die Zustimmung der Länder durch eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes. Diese greife zentrale Forderungen der Länder auf, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).

© dpa-infocom, dpa:260306-930-777904/1