Arbeitsgericht Paderborn muss wohl Ende 2030 schließen
In NRW soll die Zahl der Arbeitsgerichte um die Hälfte reduziert werden – auch das Arbeitsgericht in Paderborn ist betroffen. Die Landesregierung hat sich darauf geeinigt, den ständigen Betrieb in 15 von 30 der Gerichte in NRW einzustellen.
In OWL betrifft das direkt vier Standorte. In Paderborn, Herford, Minden und Detmold soll es keine normalen Arbeitsgerichte mehr geben. Die Verfahren müssten dann am Standort in Bielefeld verhandelt werden.
Nach den Plänen der Landesregierung könnte es aber Gerichtstage geben. Der Gesetzesentwurf muss jetzt noch vom Landtag angenommen werden. Das gilt aber als wahrscheinlich.
Wenn er durch geht, würde das Paderborner Arbeitsgericht zum 1. Januar 2031 schließen. Arbeitsplätze sollen dadurch nicht abgebaut werden.
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