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B68-Blitzer in Paderborn fehlerhaft? Amtsgericht holt Gutachten ein

Der Blitzer an der B68 in Paderborn hat schon zehntausendfach ausgelöst – seit heute (Do., 10.09.) beschäftigt er auch das Paderborner Amtsgericht. Grundsätzlich geht es um den Einspruch eines Autofahrers, der für einen Monat den Führerschein abgeben soll. 

Der Mann wurde mit mehr als 80 km/h geblitzt. Und an dieser Stelle gilt ja seit etwas mehr als einem Jahr Tempo 50. Weil er Wiederholungstäter ist, soll er für einen Monat zu Fuß gehen. 

Seine Verteidiger sagen allerdings: Bei der Überprüfung des Blitzers an der B68 haben sich Widersprüche ergeben. Unter anderem stehe im sogenannten Messprotokoll ein Abstand von mehr als fünf Metern zwischen Blitzer und Fahrbahnrand. Eine Vor-Ort-Kontrolle durch die Anwälte ergab: Der Abstand beträgt weniger als drei Meter. Daraufhin ließen die Verteidiger ein Gutachten erstellen. 

Das Gericht will jetzt selbst ein Sachverständigengutachten zum B68-Blitzer in Paderborn einholen – bis dahin wird der Prozess ausgesetzt.

 

Anwalt rät geblitzten Autofahrern zur Überprüfung der Bußgeldbescheide

Im Fall des juristischen Streits um den Blitzer an der B68 in Paderborn empfiehlt Anwalt Patrick Meyer allen Autofahrerinnen und Autofahrern, die dort geblitzt wurden aber noch nicht bezahlt haben:

"Denen rate ich vor allem das Bußgeld nicht einfach so hinzunehmen, sondern, sich zu überlegen, ob man nicht gegen den Bußgeldbescheid, der dann ergehen würde, einmal vorgeht und das Ganze überprüfen lässt.“

Fälle, in denen Autofahrerinnen und Autofahrer bereits gezahlt haben, sind rechtskräftig. Diese sind also auch juristisch nicht mehr angreifbar.

 

Stadt Paderborn kann aktuell keine Zahlen vorlegen

Im August 2025 hatte die Stadt Paderborn eine Bilanz zum Blitzer an der B68 in Paderborn vorgelegt. Demnach löste der Blitzer, nach der Umstellung auf Tempo 50, in den ersten zehn Tagen mehr als 5.000 mal aus. 

Eine Jahresbilanz (August 2025 bis August 2026) kann die Paderborner Stadtverwaltung aktuell nicht vorlegen. Auf Radio Hochstift-Anfrage begründen sie dies mit „personellen Gründen“. Eine Antwort soll kommen, „wenn es die Situation wieder zulässt“.