Gericht: TH OWL darf Höxteraner Studiengänge vorläufig nicht verlagern
Im Streit um die Zukunft der Höxteraner Studiengänge der Technischen Hochschule OWL gibt es eine erste Gerichtsentscheidung. Das Verwaltungsgericht Minden hat sich mit einem Eilantrag der TH befasst – und sich dagegen entschieden.
Die Hochschule darf demnach vorläufig keine Studiengänge aus Höxter an andere Standorte verlagern. Das gilt zumindest solange, bis das Verwaltungsgericht eine Entscheidung im Hauptverfahren getroffen hat.
Die Hochschule schreibt dazu jetzt: „Die TH OWL respektiert die gerichtliche Entscheidung. Gleichzeitig verfolgt sie weiterhin das Ziel, Studienangebote langfristig qualitativ zu sichern und weiterzuentwickeln“.
In den letzten Monaten hatte die Hochschule immer wieder deutlich gemacht, dass sie für dieses Ziel in Höxter keine Chancen sieht. Offenbar hatte die Einrichtung zuletzt aber schon mit einer negativen Eil-Entscheidung gerechnet: Vor wenigen Wochen erklärte sie, dass die geplante Struktur-Reform erst frühestens im Sommer nächsten Jahres umgesetzt werden soll.
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