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Haftstrafe für betrügerischen Unternehmer aus Marienmünster

Seit Monaten läuft vor dem Paderborner Landgericht der Prozess gegen einen 32-jährigen Unternehmer aus Marienmünster – heute (Do., 19.03.) ist das Urteil gefallen. Die Richterinnen verhängten eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Es ging unter anderem um 19 Fälle von Betrug.

Betrug und Fälschung

In den meisten Fällen hat der 32-Jährige Leute dazu gebracht, Handyverträge für sein Unternehmen abzuschließen. Die dazugehörigen Handys verkaufte er und behielt das Geld – auf den Verträgen blieben die Geschädigten in den meisten Fällen sitzen. 

Inkassounternehmen forderten von ihnen oft Tausende Euro. Besonders schwer wog gegen den Marienmünsteraner, dass seine Opfer sich oft in psychischen Ausnahmesituationen befanden und er sie so in ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihm brachte. Die Folgen für die Geschädigten reichen von Privatinsolvenz bis zur Einweisung in eine Psychiatrie. 

Auch die Verbindung zum Schweizer Unternehmer Beat Mörker, dem selbsternannten Klopapier-König, war nochmal Thema vor Gericht - der Angeklagte hatte Mörker Leistungen in Höhe von Tausenden Euro in Rechnung gestellt, aber nie die entsprechende Leistung erbracht.

Dazu kamen noch sechs Fälle von sogenannter “Fälschung beweiserheblicher Daten”: Der Angeklagte hatte die Unterschriften von mehreren Personen digital gespeichert und ohne deren Wissen unter Dokumente gesetzt, um so seine Buchhaltung zu schönen.

Angeklagter entschuldigt sich unter Tränen

Vor der Urteilsverkündung nutzte der 32-Jährige sein letztes Wort, um eine Entschuldigung zu verlesen. Schluchzend bat er um Vergebung und sagte, er habe in seiner Zeit in Untersuchungshaft erkannt, dass er sich nicht länger belügen dürfe. Er sei bereit, die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen.

Das Gericht hielt dem Angeklagten das zwar zu Gute, genauso wie sein Geständnis vor einigen Wochen. Ohne die umfassenden Aussagen hätten einige Sachverhalte nicht vom Gericht aufgeklärt werden können. Das Geständnis sei aber erst sehr spät in der Beweisaufnahme erfolgt. 

Trotzdem hätten seine Taten eine erhebliche kriminelle Energie bewiesen. Dass sein Handeln vor allem unerfahrene, psychisch labile Menschen traf, die dadurch teilweise in ihrer Existenz bedroht waren, legte das Gericht dem Mann schwer zur Last.

Das Urteil gegen den Marienmünsteraner ist noch nicht rechtskräftig.