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Karneval ohne Waffen: Messerverbot am Paderborner Hauptbahnhof

Rund um Karneval ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen am Paderborner Hauptbahnhof verboten. Die zuständige Bundespolizei hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt von Weiberfastnacht bis Veilchendienstag. 

Mit gefährlichen Gegenständen sind Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art gemeint. Die Bundespolizei kündigt an, verstärkte Kontrollen durchzuführen.