Lüchtringer muss nach massiven Attacken für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Nach einem eskalierten Streit um eine eingeworfene Kneipenscheibe in Lüchtringen muss ein 35-Jähriger für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Höxter verurteilte den mehrfach vorbestraften Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Im April warf der 35-jährige nachts einen Stein durch das Fenster der Gaststätte in Lüchtringen.
Daraufhin gingen die Wirtin, bewaffnet mit einem Baseballschläger, und ein Bekannter zu seinem Wohnhaus, um ihn zur Rede zu stellen.
Im Hinterhof eskalierte die Situation: Der 35-Jährige griff den Mann mit einer eisernen Hantelstange an und schlug ihm mehrfach gegen den Kopf. Anschließend verletzte er auch die Wirtin schwer. Das Amtsgericht Höxter wertete das als gefährliche Körperverletzung.
Der Angeklagte sagte, er habe aus Notwehr gehandelt. Das Gericht meint: Zwar sei das Auftauchen der Wirtin mit einem Baseballschläger eine Provokation gewesen, dies rechtfertige aber nicht die massiven Schläge.
Zudem wehrte sich der Täter bei seiner Festnahme und ein Polizist brach sich dabei einen Handknochen, was sich strafverschärfend auf das Urteil auswirkte.
Das Urteil über die dreieinhalbjährige Gesamtfreiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Der 35-Jährige, der bereits 28 Vorstrafen hat, kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.
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