Marienmünsteraner gibt Diebstahl aus Disko in Lippstadt zu
Das Urteil des Paderborner Landgerichts gegen einen Betrüger aus Marienmünster – zwei Jahre und acht Monate Haft - ist rechtskräftig. Das wurde jetzt am Rande eines weiteren Prozesses gegen den 33-Jährigen bekannt.
Dort muss er sich gemeinsam mit einem anderen Angeklagten wegen Diebstahls verantworten. Im aktuellen Prozess geht es darum, dass der Marienmünsteraner mit seinem damaligen Mitstreiter die von ihnen gepachtete Disco Apollo in Lippstadt leergeräumt hat.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und den Richtern zeichnet sich hier jetzt eine Einigung ab. Danach soll bei dem Marienmünsteraner eine Gesamtstrafe gebildet werden, in die auch das Urteil wegen Betrugs vom März mit einbezogen würde.
Für den anderen Beschuldigten könnte es auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Die beiden Angeklagten ließen durch ihre Verteidiger erklären, dass sie die Vorwürfe einräumen. Ihre Geständnisse sollen am nächsten Prozesstag am 26. Juni aber noch überprüft werden. Mitte Juli könnte das Urteil folgen.