OLG bestätigt Urteil gegen Paderborner, der Priester-Kleidung trägt
Das Urteil gegen einen Paderborner wegen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen bleibt rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Hamm hat seine Revision abgewiesen und ihn zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann trägt Kleidung, die der von Priestern, Bischöfen und anderen katholischen Geistlichen zum Verwechseln ähnlich sieht.
Darin zeigt er sich unter anderem auch in sozialen Netzwerken. Das Paderborner Amts- und Landgericht hatte geurteilt: das ist strafbar. Der Auffassung folgte jetzt auch das OLG.
Die Kleidung von sogenannten Kirchen des öffentlichen Rechts – also zum Beispiel der katholischen Kirche – ist gesetzlich geschützt. Auch dass der Paderborner nach eigenen Angaben Begründer einer privaten Glaubensgemeinschaft ist, ändere nichts daran, dass das Tragen dieser Gewänder unter den Missbrauch von Amtskleidung fällt.
Genauso wenig, dass die Kleidung des Mannes, der sich selbst als „geweihter Priester“ bezeichnet, nicht tatsächlich von der Kirche verwendet wird, sondern ihr nur sehr sehr ähnlich sieht.
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