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Paderborn: Gericht stoppt Rodung des Hesse-Wäldchens

Hesse GmbH Paderborn und Wald daneben

Das Paderborner Hesse-Wäldchen darf vorerst nicht gerodet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Grund dafür ist die Haselmaus.

Das Gericht gab damit in einem Eilverfahren dem BUND NRW Recht. Dieser habe glaubhaft gemacht, dass es dem Unternehmen Hesse nicht gelungen sei, nachzuweisen, dass sich in dem Gebiet keine Haselmauspopulation mehr befinde.

Der Paderborner Rat hatte im vergangenen Jahr für die Erweiterungspläne gestimmt. Hesse will in der Nähe des Heinz-Nixdorf-Rings unter anderem ein Forschungsgebäude und ein Produktlager bauen.