Paderborner Landgericht spricht Eltern nach dramatischer Zwillingsgeburt Schmerzensgeld zu
Nach einer dramatischen Zwillingsgeburt in der Paderborner Kinderklinik St. Louise hat das Paderborner Landgericht der betroffenen Familie aus dem Kreis Lippe Schmerzensgeld zugesprochen. Vier Tage nach der Entbindung im Jahr 2023 starb einer der beiden Jungen.
Die Eltern haben ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zugesprochen bekommen. Außerdem erhalten beide ein Hinterbliebenengeld von jeweils 15.000 Euro. Auch die Beerdigungskosten von fast 10.000 Euro werden erstattet. Sollten weitere Folgeschäden auftreten, müssen auch diese Kosten übernommen werden.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass der eingeleitete Not-Kaiserschnitt zu spät erfolgt ist. Außerdem sei die Mutter nicht ausreichend über die Risken einer vaginalen Geburt aufgeklärt worden.
Ein Gutachter hatte bereits klargestellt, dass eine vaginale Geburt in diesem Fall nicht hätte versucht werden dürfen, weil beide Zwillingsjungen vor der Geburt in Beckenendlage waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.