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Schwieriger Auftakt im Prozess um Tod von Lüchtringer Erntehelfern

Das Amtsgericht Höxter

Im Prozess um den Tod von zwei Erntehelfern in Höxter-Lüchtringen schweigt der Angeklagte. Der Vermieter des gestorbenen Paares muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Er soll laut Anklage im Internet den Durchlauferhitzer bestellt haben, aus dem im Mai 2025 das tödliche Kohlenmonoxid ausströmte. Laut Anklage lag die Konzentration des geruchlosen Gases in dem Badezimmer damals bei 10.000 ppm, schon ab 500 Parts per Million besteht akute Lebensgefahr. 

In dem Lüchtringer Haus gab es damals weder Heizung noch Warmwasser, die Miete lag für das getötete Paar bei 250 Euro monatlich pro Person.  

Der Prozessauftakt im Amtsgericht Höxter gestaltete sich schwierig, weil mehrere Zeugen aus Rumänien nicht erschienen. So erklärte laut NW eine Anwältin per Fax, dass die Rückkehr nach Deutschland wegen der psychischen Belastung unzumutbar sei. Mehrere Ladungsschreiben des Gerichtes an weitere Zeugen kamen als unzustellbar zurück.

Wann der Prozess weitergeht, ist unklar.