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Sexuelle Gewalt: Hövelhofer Vater muss ins Gefängnis

Für einen dreifachen Vater aus Hövelhof hat das traute Familienleben jetzt erstmal ein Ende: Der 44-Jährige muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Richter am Paderborner Landgericht waren sich am Nachmittag (Do., 06.08.) sicher, dass er seinem damals 15-jährigen Sohn sexuelle Gewalt antat. 

Der Vorfall liegt schon vier Jahre zurück. Damals habe der Hövelhofer einen gemeinsamen Abend beim Zocken mit seinem Sohn für einen sexuellen Übergriff ausgenutzt. 

Davor hatte sich der Vater nie etwas zu Schulden kommen lassen und auch seine drei Kinder berichteten vor Gericht von einer schönen Kindheit. Vor allem aber, weil der 44-Jährige die besondere Nähe des Spielens mit seinem Sohn ausnutzte und sich dem Teenager auch nach dem Übergriff immer wieder näherte, war für die Richter eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen.

Auch für eine Schuldunfähigkeit gebe es keine Anzeichen. Ein Psychiater hat ausgeschlossen, dass der Vater im Schlaf gehandelt habe. Das Krankheitsbild "Sexsomnia", also sexualisiertes Verhalten im Schlaf, existiere zwar, sei hier aber extrem unwahrscheinlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.