Tod eines Zwillingsjungen: Urteil des Paderborner Landgerichts rechtskräftig
EXKLUSIV Drei Jahre nach einer dramatischen Zwillingsgeburt in der Paderborner Kinderklinik ist die juristische Aufarbeitung endgültig abgeschlossen. Das Urteil aus dem Juni dieses Jahres ist rechtskräftig.
Demnach erhalten die Eltern aus dem Kreis Lippe unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro und ein Hinterbliebenengeld von jeweils 15.000 Euro. Bei der Geburt im Jahr 2023 wurde ein Not-Kaiserschnitt zu spät eingeleitet – ein Zwillingsjunge starb.
Weitere Nachrichten
Schlagzeilen
Lifestyle & Freizeit