Urteil nach tödlichem Unfall in Hövelhof
Ein tödliches Unglück in Hövelhof aus dem vergangenen Jahr ist am Delbrücker Amtsgericht aufgearbeitet worden. Ein 34-jähriger LKW-Fahrer muss 90 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Er bleibt ohne Vorstrafe. Seinen Führerschein darf er behalten.
Im Januar vergangenen Jahres (2025) war eine 67-Jährige mit ihrem E-Bike mit einem abbiegenden LKW kollidiert. Er hatte die Vorfahrt der Radfahrerin missachtet. Angeklagt war der LKW-Fahrer deshalb wegen fahrlässiger Tötung.
Vor Gericht gab der 34-Jährige an, die Frau nicht gesehen zu haben. Auch von dem Zusammenstoß habe er nichts bemerkt. Zeugen sagten aus, der LKW sei insgesamt sehr langsam unterwegs gewesen. Laut Gutachten bog er mit 13 km/h ab. Erlaubt seien an der Stelle Schrittgeschwindigkeit. Der Unfall hätte laut Experten verhindert werden können.
Das Gericht sprach unter anderem von unglücklichen Umständen, die zu dem Unfall führten. Die Radfahrerin starb nach dem Zusammenstoß in Hövelhof noch vor Ort.
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