Verbot von Veranstaltungen am Karfreitag im Hochstift
Morgen am Karfreitag (03.04.) gelten im Hochstift wieder besondere Regeln – unter anderem für Veranstaltungen. Schon von heute (Gründonnerstag, 02.04.) 18 Uhr bis Samstagmorgen (04.04.) um 6 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.
Ab Karfreitag bis zum Samstagmorgen sind auch sämtliche anderen öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt. Dazu zählen Märkte oder Theateraufführungen. Ausnahmen bilden religiöse Veranstaltungen und solche in sogenannter weihevoller Art.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
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