Anmerkung: Für die nachstehenden Meldungen trägt Radio Hochstift keine redaktionelle Verantwortung. Diese Nachrichten werden von der Kreispolizei Paderborn und Höxter zur Verfügung gestellt.
#LEBEN - Kontrolle von Zweiradfahrenden
Paderborn (ots) - (cr) Die Polizei Paderborn hat am Donnerstag, 24. September, im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes den Rad-, Pedelec- und E-Scooterverkehr im Stadtgebiet kontrolliert. Insgesamt stellten die Einsatzkräfte 73 Verstöße fest und ahndeten diese.
Im Fokus standen unter anderem Rotlichtverstöße, unerlaubte Gehwegbenutzung und die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Allein an der Unterführung der Borchener Straße wurden 14 Radfahrende wegen verbotswidriger Durchfahrt kontrolliert. Am Liboriberg gefährdete ein 45-jähriger Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß einen Fußgänger.
Im Bereich Tegelweg/Rolandsweg wurden zehn weitere Verstöße, darunter mehrere Rotlichtverstöße, festgestellt. Auch an der Rathenaustraße/Neuhäuser Straße wurden mehrere Rad- und E-Scooterfahrende wegen Verkehrsverstößen kontrolliert.
Auf dem Löffelmannweg wurde ein E-Scooter mit zwei Personen angehalten. Bei einem 14-jährigen E-Scooterfahrer musste die Polizei feststellen, dass das Kennzeichen nicht zum gefahrenen Fahrzeug gehörte. Der 14-Jährige gab zu, dass Kennzeichenschild einfach von einem defekten E-Scooter abgeschraubt und an seinem neuen Fahrzeug angebracht zu haben. Der Verdacht der Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stehen hier im Raum. Entsprechende Strafanzeigen wurden dazu gefertigt.
Auch Verstöße gegenüber Rad-, Pedelec- und E-Scooterfahrenden wurden geahndet. Auf der Penzlinger Straße wurde ein Autofahrer kontrolliert, der verbotswidrig einen Radfahrenden überholte.
Ergänzend führten die Einsatzkräfte an der Schloßkreuzung in Schloß Neuhaus Zweiradkontrollen und Präventionsgespräche durch. Dabei wurden rund 40 Bürgergespräche geführt.
Unter dem #LEBEN beteiligt sich die Behörde damit an der landesweiten Fachstrategie zur Verkehrssicherheitsarbeit. Ziel ist die Verringerung von Verkehrsunfällen mit schwer-, schwerst- oder sogar tödlich verletzten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern.
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