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Längerfristige Duldung: Iraker aus Lichtenau-Atteln darf Ausbildung weitermachen

Iraker Aras Duna und Anwältin Judith Herbe

EXKLUSIV Nach intensiven Diskussionen über die mögliche Abschiebung eines Irakers Anfang dieses Jahres steht jetzt fest: Der Mann aus Lichtenau-Atteln darf bis mindestens Sommer kommenden Jahres bleiben.

Der 34-Jährige sollte zunächst abgeschoben werden, anschließend erhielt er eine dreimonatige Duldung. Jetzt hat er nach Radio Hochstift-Infos eine Duldung bis zum Ende seiner Ausbildung zum Sozialassistenten im August 2027 erhalten. Sollte der Mann aus Lichtenau-Atteln diese erfolgreich abschließen und übernommen werden, erhält er eine Aufenthaltserlaubnis. 

Die geplante Abschiebung des Jesiden hatte Anfang des Jahres für viel Kritik gesorgt – unter anderem, weil sich zuvor auch die Härtefallkommission des Landes NRW gegen eine Abschiebung in diesem Fall ausgesprochen hatte.