Hannover | Hochstufung der AfD Niedersachsen auf Eis gelegt
Extremismus
Hannover (dpa) - Die Hochstufung der AfD in Niedersachsen durch den Landesverfassungsschutz liegt nach einer Klage der Partei auf Eis. Vorerst werde der Landesverband weiter nur wie ein Verdachtsobjekt behandelt, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Die AfD hatte gegen die Höherstufung geklagt und Eilrechtsschutz beantragt.
Weiter hieß es in der Mitteilung, die AfD Niedersachsen werde vom Verfassungsschutz allerdings weiterhin für beobachtungsbedürftig gehalten. Der Verfassungsschutz führt die AfD demnach weiter als Beobachtungsobjekt, behandelt sie aber bis zur Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover nur wie ein Verdachtsobjekt.
Das heißt, dass der Verfassungsschutz auf besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen weitgehend verzichtet.
Verfassungsschutz sieht AfD klar im rechtsextremen Spektrum
Als der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen Mitte Februar als ersten westdeutschen Landesverband hochstufte, hieß es, eine rechtsextremistische Ideologie sei mittlerweile prägend für Partei und Landesverband. Zwar bemühe sich der Landesverband teilweise um ein gemäßigteres Auftreten, eine Distanzierung von extremistischen Kräften finde jedoch nicht statt.
«Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen», hatte Innenministerin Daniela Behrens (SPD) gesagt.
Schärfere Geheimdienstmittel durch Hochstufung
Formell sollte der Landesverband daraufhin als «Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung» geführt werden. Die Höherstufung ermöglicht den Einsatz von Maßnahmen, die in der bisherigen Verdachtsphase rechtlich nicht zulässig waren.
Erstmals war die AfD Niedersachsen im Mai 2022 als Verdachtsobjekt eingestuft worden, 2024 wurde diese Phase einmalig um zwei Jahre verlängert. Spätestens im Mai 2026 musste der Verfassungsschutz daher entscheiden, ob er die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt.
© dpa-infocom, dpa:260310-930-797867/2
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