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Bad Driburger wegen Untreue zu Haftstrafe verurteilt

Das Paderborner Landgericht hat einen Bad Driburger wegen Untreue zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. 

Der 46-Jährige hatte im Prozess gestanden, als Mitarbeiter der Geschäftsführung eines Unternehmens in Rheda-Wiedenbrück 45 Mal in die Kasse gegriffen zu haben. 

Insgesamt unterschlug er fast 74.000 Euro. Mit dem Geld wollte er vorwiegend seine Spielsucht finanzieren. Der Bad Driburger war zuvor bereits wegen eines anderen Delikts zu einer Haftstrafe verurteilt worden, deren Restzeit zur Bewährung ausgesetzt war.