Skip to main content

Besondere Regeln für Veranstaltungen an stillen Feiertagen im Hochstift

Wenn der November morgen beginnt, gibt es an drei Tagen des Monats wieder Einschränkungen für Veranstaltungen im Hochstift. Die drei stillen Feiertage Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag stehen vor der Tür.

Für alle drei Tage gelten gesetzliche Regelungen des Landes NRW.

An Allerheiligen (01.11.) und Totensonntag (22.11.) sind Märkte und ähnliche gewerbliche Veranstaltungen, gewerbliche Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste mit Tanz und der Betrieb von Spielhallen verboten. Das gilt für die Zeit von fünf bis 18 Uhr.

Am Volkstrauertag (15.11.) sind die Regeln ähnlich. Sie gelten dann aber teilweise nur von fünf bis 13 Uhr.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen sind Museen und Zoos sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios.