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Haftstrafe im Betrugs-Prozess gegen Marienmünsteraner gefordert

Im Betrugs-Prozess gegen einen Unternehmer aus Marienmünster haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Ankläger forderten für den 32-Jährigen eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, während die Verteidigung sich für eine kurze Bewährungsstrafe einsetzte.

Die Staatsanwaltschaft sprach bei dem Angeklagten von „extremer krimineller Energie“. Der Marienmünsteraner habe „planvoll ein Betrugskonstrukt geschaffen“, mit dessen Hilfe er die Gutgläubigkeit anderer Menschen ausgenutzt habe. „Absolut verwerflich“ sei es, dass diese Frauen und Männer nicht selten in einer finanziell schwierigen Situation gewesen seien. 

Die Verteidigung führte dagegen an, dass der Unternehmer unter einer „zerrissenen Kindheit“ und Mobbing in der Schule gelitten habe. Durch seine Taten habe er sich „in eine Traumwelt retten“ wollen. 

Der Marienmünsteraner hatte unter anderem zugegeben, Menschen mit Handyverträgen betrogen zu haben. Das Urteil im Prozess soll nächste Woche Donnerstag fallen.