Mordmerkmal Hass auf Homosexuelle im Bad Driburger Fall Tino Werner fraglich
Im Prozess um den vor 22 Jahren getöteten Tino Werner aus Bad Driburg hat es eine Wende gegeben: Am Nachmittag (Mi., 3.12.) stellte die Staatsanwaltschaft heraus, dass sie nicht mehr vom Mordmerkmal Hass auf Homosexuelle ausgehen könne.
Zuvor hat der Verteidiger des Angeklagten einen Antrag gestellt. Der Anwalt wollte beweisen, dass sein Mandant nicht homophob sei – also schwulenfeindlich. Auch die Staatsanwältin sagte daraufhin, dass man das als wahr ansehen könne.
Das würde ein Tatmotiv und ein mögliches Mordmerkmal ausschließen – allerdings nicht, dass der frühere Nachbar Tino Werner im November 2003 umgebracht hat.
Der Mann rückte durch neue DNA-Analyse-Methoden in den Fokus der Ermittler. Weitere Proben sollen jetzt untersucht werden. Bei über 90 von ihnen ist das noch nicht passiert. Unter anderem soll das LKA das mutmaßliche Tatwerkzeug unter die Lupe nehmen. Der Bad Driburger Tino Werner wurde 2003 mit einem Kabel gefesselt und stranguliert.
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