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Hinterbliebenengeld für Lebenspartnerin nach tödlichem Liboristreit in Paderborn

Anderthalb Jahre nach einem tödlichen Liboristreit ist der Fall noch einmal Thema am Paderborner Landgericht gewesen. Die Lebenspartnerin des Verstorbenen hatte den damals Verurteilten auf Hinterbliebenengeld verklagt. Das muss er nun auch zahlen.

Ein Vergleich sieht vor, dass der Mann aus Ludwigslust rund 5.000 Euro in Raten zahlt. Sollte eine davon verspätet eingehen, wird der Betrag verdoppelt. Die 61-Jährige aus Borchen schilderte vor Gericht, wie sie weiterhin unter dem Tod ihres Lebensgefährten leidet. Sie habe das Gefühl, für den damals Verurteilten habe sich nichts geändert. 

Er hatte 21 Monate Haft auf Bewährung erhalten und musste eigentlich 200 Sozialstunden leisten. Die hat er allerdings in eine Geldauflage umwandeln lassen. Am ersten Liborisamstag hatte er sich in einem Biergarten mit einem Rentner aus Borchen über eine Tüte mit Müll gestritten. 

Dabei griff der Rentner dem 61-Jährigen in den Nacken. Daraufhin schlug der Verurteilte dem 71-jährigen ins Gesicht. Er stürzte, schlug mit dem Kopf auf und starb.