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Schloss Gehrden: Arbeitsgericht behandelt Klagen von Ex-Mitarbeitenden

Das Hotel-Restaurant Schloss Gehrden bei Brakel muss einer ehemaligen Mitarbeiterin noch etwa 1.000 Euro zahlen. Darauf haben sich die Parteien vor dem Paderborner Arbeitsgericht geeinigt.

Der Frau aus Willebadessen war vom Hotel-Restaurant gekündigt worden. Laut der Servicekraft war aber noch Lohn offen. 

In einem weiteren Fall einer Ex-Mitarbeiterin konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen. Die ehemalige Gastronomie-Leitung von Schloss Gehrden verlangt noch mehr als 11.000 Euro. Eine Kündigung habe die Frau aus Höxter laut eigener Aussage nie erhalten – die Verantwortlichen des Hotel-Restaurants bestreiten das. 

Die Parteien werden sich im Dezember vor dem Arbeitsgericht wiedersehen. Neben den beiden Fällen liegen dem Gericht noch weitere Klagen von gekündigten Mitarbeitenden des Hotel-Restaurants vor.