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Sechs Monate auf Bewährung nach Tötung auf Verlangen in Warburg

Eigentlich sollte es heute (Do., 10.07.) vor dem Warburger Amtsgericht eine Verhandlung wegen einer Tötung auf Verlangen geben. Dazu kommt es aber nicht mehr, denn die Beschuldigte hat ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen. 

Die Frau hatte einem Bekannten dabei geholfen, aus dem Leben zu scheiden. Das Warburger Amtsgericht erließ deshalb gegen sie einen Strafbefehl – also eine Entscheidung im vereinfachten Verfahren – über eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. 

Zunächst war die Frau damit nicht einverstanden, kurz vor dem anberaumten Prozess überlegte sie es sich aber offenbar anders. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Der Bekannte der Frau aus Warburg litt unter körperlichen Einschränkungen und hatte sie deshalb um Sterbehilfe gebeten. Diesem Wunsch war sie aktiv nachgekommen. 

Tötung auf Verlangen kann in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

 

Wir berichten nur in Ausnahmefällen über Suizide, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben. Wenn Sie selbst depressiv sind, wenn sie Suizid-Gedanken plagen, dann kontaktieren Sie bitte die Telefonseelsorge im Internet oder über die kostenlose Hotlines 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123. Die Deutsche Depressionshilfe ist in der Woche tagsüber unter 0800 / 33 44 533 zu erreichen.