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Sicherungsverfahren statt Anklage nach Tötungsdelikt in Elsen

Foto: Ralph Meyer/NW

Nach einem Tötungsdelikt in Paderborn-Elsen wird es keine klassische Anklage gegen den 23-jährigen Tatverdächtigen geben. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Dadurch könnte der 23-jährige längerfristig in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Der mutmaßliche Täter soll Anfang August eine 21-Jährige in der gemeinsamen Wohnung getötet haben. Er soll die junge Frau erwürgt und mit einer Schere auf die Frau eingestochen haben. Nach den Ermittlungen der Mordkommission habe sich der Tatverdacht gegen den Mann wegen Totschlags erhärtet. Allerdings sei er laut eines Sachverständigen wegen einer erheblichen psychischen Erkrankung nicht strafrechtlich verantwortlich. Aktuell ist der 23-Jährige in einer Psychiatrie untergebracht. 

Das Sicherungsverfahren soll Klarheit bringen, ob er dort auch erst einmal bleibt. Es soll ab etwa Dezember vor dem Schwurgericht des Landgerichts Paderborn stattfinden. Der Beschuldigte hat zu den Vorwürfen gegen ihn bisher nichts gesagt.