TH OWL wehrt sich gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden
Der juristische Streit um den Standort Höxter der Technischen Hochschule OWL geht in die nächste Runde. Die TH hat am Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden eingelegt. Das Mindener Gericht hatte in einem Eilverfahren geurteilt, dass die Hochschule Studiengänge vorerst nicht wie geplant aus Höxter verlagern darf.
Die Schließung eines ganzen Standortes liege nicht im Ermessen einer Hochschule. Der Standort Höxter werde im Landeshochschulgesetz als Teil der Unilandschaft ausdrücklich genannt.
In einer Mitteilung stellt die Hochschule klar, dass der Standort nicht geschlossen werden soll. Was stattdessen dort stattfinden soll, ist unklar.
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