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Über zwei Jahre Haft für Bad Driburger nach gefährlicher Körperverletzung

Ein 25-jähriger Bad Driburger ist wegen gefährlicher Körperverletzung vom Höxteraner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Er hatte Anfang Januar in einer Kneipe in Bad Driburg einen 35-Jährigen geschlagen und gegen den Kopf getreten. 

Das Opfer erlitt damals Schädel- und Schulterprellungen sowie eine Halswirbelzerrung. Vor Gericht nahm der 35-Jährige die Entschuldigung des Angeklagten an. Der hatte Anfang des Jahres stark alkoholisiert auf sein Opfer eingeschlagen, nachdem der 35-Jährige ihn als Hurensohn bezeichnet haben soll. 

In dem Prozess vor dem Höxteraner Amtsgericht kam auch ein Gutachter zu Wort. Demnach erwartet er laut der Neuen Westfälischen auch in Zukunft weitere Straftaten des Angeklagten. Der war bereits vor dem Streit polizeibekannt. Diebstähle und Verurteilungen im Bereich Körperverletzung stehen demnach im Vorstrafenregister.