Urteil im Fall Tino Werner aus Bad Driburg: Anwälte des Verurteilten legen Revision ein
Zu 100 Prozent ist der Cold Case-Mordfall um den Bad Driburger Tino Werner noch nicht abgeschlossen. Die Anwälte des Verurteilten wollen Revision einlegen. Der 58-Jährige wurde gestern (Mi., 20.05.) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er soll Tino Werner vor rund 23 Jahren mit einem abgeschnittenen Staubsaugerkabel brutal erdrosselt haben. Seine Verteidiger hatten im Prozess Freispruch gefordert.
Weder die Begehung der Tat selbst noch das Mordmotiv Habgier seien nachgewiesen worden, so die Verteidiger vor dem Paderborner Landgericht. Deshalb soll der Bundesgerichtshof das Urteil noch mal überprüfen.
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