Verwaltungsgericht Minden sagt Nein zum Geparden-Antrag im Kreis Paderborn
Im Streit zwischen einem Mann aus Dresden und dem Kreis Paderborn um einen möglichen Handel mit Geparden ist jetzt ein Urteil gefallen. Der Kreis hatte dessen Antrag abgelehnt – dagegen wiederum hatte der 30-Jährige vor dem Verwaltungsgericht in Minden geklagt.
Das Gericht entschied im Sinne des Kreises. Der hatte gesagt, dass er für den Fall gar nicht zuständig ist. Der Mann lebt nämlich in Dresden und hat dort einen gleichlautenden Antrag gestellt. Allerdings hat er einen Geschäftssitz im Kreis Paderborn.
Die Klein- und Großkatzen wollte er zwar nicht im Kreisgebiet unterbringen, wohl aber die Geschäfte von dort aus betreiben. Die Tiere sollten an Zoos, Tierparks und andere Interessenten vermittelt werden, machte er bereits im September vor dem Verwaltungsgericht klar.
Der Kreis Paderborn hatte auch ausgeführt, dass der Antragsteller nicht die nötige Sachkunde nachgewiesen habe.
In Dresden steht eine Entscheidung über einen möglichen Handel mit Geparden und anderen Raubtieren noch aus.
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