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Vier bis sieben Jahre Haft für Steinheimer wegen Missbrauchs gefordert

Weil er sich 26 Mal an seiner damals siebeneinhalbjährigen Nichte vergangen haben soll, steht ein Steinheimer vor dem Paderborner Landgericht

Der Angeklagte signalisierte am ersten Verhandlungstag (Mi., 16.10.), sich kooperativ verhalten zu wollen und dem Mädchen damit eine Aussage zu ersparen. Er äußerte sich aber nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen. 

Als Strafmaß hält dessen Verteidiger maximal vier Jahre Haft für angemessen – die Staatsanwaltschaft fordert fünf bis sieben Jahre. 

Der Prozess geht am 22. Oktober weiter.