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Wahl-Banner der Liste Zukunft in Brakel bleiben hängen

Das Mindener Verwaltungsgericht hat im Streit um das Aufhängen von Werbebannern an Brücken und Geländern in Brakel eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt abgelehnt. 

Die Liste Zukunft wollte die Stadt damit dazu verpflichten, die Parteiwerbung hängen zu lassen. Das Gericht sah aber keinen Anlass zu einer einstweiligen Verfügung, da die Stadt ohnehin angekündigt hatte, die von ihr beanstandeten Banner nicht abzuhängen.

Die Liste Zukunft prüft jetzt, ob sie möglicherweise doch ein Hauptverfahren beantragt, um die Fragen um die Zulässigkeit von Wahl-Werbung grundsätzlich klären zu lassen.