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Lebenslange Haft für 58-Jährigen wegen Mordes an Bad Driburger Tino Werner

Der 2003 ermordete Bad Driburger Tino Werner. Foto: Polizei Bielefeld

Rund 23 Jahre nach dem Mord an dem Bad Driburger Tino Werner ist heute (Mi., 20.05.) das Urteil gefallen. Das Landgericht Paderborn hat gegen den damaligen Partner der Nachbarin eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Die Verteidiger des heute 58-Jährigen hatten auf Freispruch plädiert

Der Angeklagte selbst hat bis zuletzt geschwiegen. Für ihre Entscheidung mussten sich die Richter deshalb auf DNA-Proben, Zeugen und die damaligen Aussagen des Angeklagten bei der Polizei stützen. 

Es hat sich herausgestellt, dass der heute 58-Jährige damals gelogen haben muss. Damals hatte der Angeklagte bei der Polizei ausgesagt, er habe gesehen, wie Tino Werner mit einem Koffer in den Urlaub fahren wollte. Das Opfer habe aber am nächsten Tag arbeiten müssen und niemand in seinem Bekanntenkreis wusste von irgendwelchen Urlaubsplänen. 

Außerdem fanden die Ermittler sowohl am Opfer als auch in dessen Auto DNA-Spuren vom Angeklagten. Das Auto des Opfers wurde erst mehrere Tage nach der Tat auf einem Parkplatz weiter außerhalb gefunden. Der Angeklagte soll es nach der Tat vor dem Haus weggefahren haben, um seine Aussage zu stützen, dass Tino Werner verreist sei. 

Da die beiden aber kaum Kontakt zueinander hatten, würde es keine andere Begründung für diese Spuren geben. Dass Tino Werner dem Angeklagten sein Auto geliehen habe, sei dementsprechend unrealistisch. 

Totschlag wurde ausgeschlossen, da weder der Angeklagte noch Tino Werner als jähzornig oder leicht reizbar bekannt gewesen seien.

Nach dem Mord soll der Beschuldigte unter anderem 100 bis 150 Euro Bargeld aus der Kellnerbörse des Opfers geraubt haben. Es war bekannt, dass der Angeklagte finanzielle Schwierigkeiten hatte. Seine damalige Partnerin hatte aber nach der Tat große Mengen Bargeld in kleinen Scheinen in seinem Portemonnaie gesehen. 

Der heute 58-Jährige war im Frühling 2025 durch einen neuen DNA-Abgleich in den Fokus einer Cold-Case-Einheit geraten.