Skip to main content

Zwei Wochen Dauerarrest für Bad Lippspringer wegen tödlichem Böller-Unfall

Nach dem tödlichen Böller-Unfall in der Silvesternacht in Geseke ist das Urteil gegen einen Bad Lippspringer gefallen. Der 19-Jährige erhielt vom Paderborner Landgericht zwei Wochen Dauerarrest wegen unerlaubten Erwerbs und Weitergabe von explosionsgefährlichen Stoffen. Er hatte dem Opfer eine illegale Kugelbombe verkauft. 

Ein Bad Wünnenberger hatte die Kugelbombe auf einem Feld in Geseke gezündet und war davon buchstäblich zerrissen worden. Der Verkäufer aus Bad Lippspringe verlas im Gerichtssaal ein Schreiben. Darin sprach er von „tiefer Reue und Trauer“. Der Verlust eines Menschenlebens sei durch nichts wiedergutzumachen. Allerdings hätte sich laut Gericht auch das Opfer über die Gefährlichkeit des illegalen Böllers klar sein müssen. 

Auf der Kugelbombe fand sich nämlich eine Aufschrift mit einer eindeutigen Warnung in deutscher Sprache. Daher, so das Gericht, könne der Tod des Mannes nicht dem Angeklagten zur Last gelegt werden. 

Neben seiner Strafe muss der Bad Lippspringer der Tochter des Verstorbenen 3.000 Euro an Wiedergutmachung zahlen.