Tödlicher Jagdunfall bei Nörde: "Schuss hätte nicht abgegeben werden dürfen"
EXKLUSIV Gut sieben Monate nach dem tödlichen Jagdunfall bei Warburg-Nörde liegt auch das Gutachten der DEVA aus Altenbeken-Buke vor.
Laut den Gutachtern hätte der tödliche Schuss nach jagdrechtlichen Regeln nicht abgegeben werden dürfen, weil die unklaren Sichtverhältnisse eine Unterscheidung zwischen Mensch und Tier auf Entfernung unmöglich gemacht hätten.
Die Expertise der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) bestätigt außerdem das bereits vorliegende Gutachten: Demnach wurde das 23-jährige Opfer aus Paderborn nicht direkt von der Munition aus dem Gewehr seines Bekannten getroffen.
Im Gegenteil: Das Projektil wurde „auf unbekannte Weise abgelenkt“ und zerlegte sich dann in der Luft. Im Körper des Opfers wurde lediglich der sogenannte Geschossbolzen geborgen, „was den Sachverhalt umso tragischer erscheinen lässt“.
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