Die Güterstandsschaukel als legales Steuersparmodell
Erbrechtliche Fragestellungen und die damit verbundenen Steuerbelastungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2024 belief sich das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf satte 13,3 Milliarden Euro – ein Anstieg um 12,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Vergleich: 2009 lagen die Einnahmen noch bei lediglich 4,3 Milliarden Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Diese Entwicklung ist kein Zufall. Einer der Haupttreiber ist der exorbitante Anstieg der Immobilienpreise, die sich seit 2009 in vielen Regionen Deutschlands mindestens verdoppelt haben.
Das hat direkte Auswirkungen auf den steuerlichen Wert von Nachlässen und Schenkungen – und damit auf die Steuerlast für Erben und Beschenkte. Auch die Zinserhöhungen der vergangenen Jahre haben zu keiner Entspannung der Preise beigetragen. Sehr schwer fällt dabei ins Gewicht, dass trotz der dynamischen Preisentwicklung die steuerlichen Freibeträge zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gleichblieben.
Angesichts dieser Entwicklungen sind vorausschauende steuerliche Gestaltungen gefragter denn je. Ein zunehmend diskutiertes Modell in diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Güterstandsschaukel“.
Steuerfreien Vermögensübertragung
Die Güterstandsschaukel ist ein juristisch anerkanntes Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Eheleuten. Sie basiert auf der vertraglichen Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft – ohne dass die Ehe selbst aufgelöst wird. Dabei wird zunächst die Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag beendet, was einen Ausgleichsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen auslöst. Das Interessante hieran: Dieser Anspruch ist steuerfrei, wenn der Zugewinnausgleich im Rahmen der Ehe erfolgt.
Im Anschluss kann das Ehepaar durch einen erneuten notariellen Vertrag zur Zugewinngemeinschaft zurückkehren – daher der Begriff der „Schaukel“.
Wichtig ist: Die rechtlichen Grundlagen dieser Gestaltung wurden bereits 2005 durch den Bundesfinanzhof bestätigt. Ein steuerlich schädlicher Gestaltungsmissbrauch liegt nicht vor, sofern der Güterstandswechsel und Vermögensausgleich auch tatsächlich durchgeführt werden. Das bedeutet konkret: Der Zugewinnausgleich muss tatsächlich berechnet, dokumentiert und vollzogen werden – bloße Absichtserklärungen reichen nicht aus.
Schon an Folgegeneration denken
Sofern dies erfüllt ist, eröffnen sich interessante steuerliche Vorteile. So gelten beispielsweise nicht die üblichen steuerlichen Freibeträge, so dass größere Vermögenswerte ohne Steuerabzug übertragen werden können. In diesem Zuge ist es ratsam, auch bereits an die Folgegeneration zu denken. Denn eine kluge Vorabübertragung zwischen Ehegatten erlaubt es, im späteren Verlauf doppelte Freibeträge für die Vermögensnachfolge auf die Kinder zu nutzen. Das kann insbesondere bei hohen Immobilienwerten einen erheblichen steuerlichen Vorteil bringen.
Auch außerhalb der steuerlichen Sphäre kann die „Schaukel“ Gestaltungsspielraum bieten, da beispielsweise mindernde Wirkungen auf die Pflichtteilsansprüche von Kindern ermöglicht werden.
Die Güterstandsschaukel ist kein Geheimtipp mehr, sondern ein zunehmend bekanntes Instrument im Kontext der erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gestaltung. Sie erlaubt eine rechtssichere und steuerfreie Vermögensübertragung – vorausgesetzt, sie wird korrekt umgesetzt.
Angesichts des rasanten Anstiegs der Immobilienwerte und des gleichzeitigen Zugriffs des Fiskus auf Nachlässe und Schenkungen sollten sich betroffene Ehepaare frühzeitig mit der Frage auseinandersetzen, wie Vermögen intelligent, generationenübergreifend und steuerlich optimiert übertragen werden kann.
Denn wer heute klug plant, schützt morgen sein Vermögen.
Ihr habt Fragen zu dem Thema? Unser Experte kann euch weiterhelfen:
Florian Otto
Diplom-Finanzwirt (FH) | Steuerberater Bee Wulf & Partner
Schulze-Delitzsch-Straße 2, 33100 Paderborn
05251 16 510
florian.otto@bee.wulf.de
Alle Expertentipps auf einen Blick
Schlagzeilen
NRW & die Welt
Wiesbaden/Raunheim | 30-Kilometer-Stau in Hessen aufgelöst
Lifestyle & Freizeit
Berlin | Gebackener Spitzkohl mit Walnuss-Granatapfel-Topping
Lifestyle & Freizeit
Berlin | Tolle Köpfe: So schmeckt Kohl ganz vegetarisch
Lifestyle & Freizeit
Murwillumbah | Gil Ofarim entschuldigt sich und landet nach Sturz in Klinik
NRW & die Welt
Tripolis | Gaddafi-Sohn Saif al-Islam in Libyen getötet
Lifestyle & Freizeit