Neues Heizungsgesetz: Was das GModG für Hausbesitzer im Hochstift bedeutet
Das umstrittene Heizungsgesetz ist Geschichte. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, und mit ihm fällt die 65-Prozent-Pflicht weg. Entwarnung für alle mit laufender Gas- oder Ölheizung, aber Vorsicht für alle, die jetzt vorschnell eine neue einbauen.
Kaum ein Gesetz hat Hausbesitzer in den letzten Jahren so verunsichert wie das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz. Seit dem 29. Juli 2026 gelten neue Regeln: Das GEG wurde umgebaut und heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. In unserer Beratungspraxis in Paderborn hören wir seitdem jeden Tag dieselben drei Fragen: Darf ich wieder eine Gasheizung einbauen? Muss ich meine alte Ölheizung noch austauschen? Und was ist mit der Förderung? Die gute Nachricht: Die Antworten sind klarer als je zuvor. Die weniger gute: An einer Stelle wartet eine teure Falle auf alle, die zu schnell entscheiden.
Die wichtigste Nachricht: Niemand muss seine laufende Heizung ausbauen
Wer eine funktionierende Gas- oder Ölheizung im Keller hat, kann durchatmen. Die 65-Prozent-Pflicht, nach der jede neue Heizung überwiegend mit erneuerbaren Energien laufen musste, ist ersatzlos gestrichen. Ebenfalls gestrichen sind die Betriebsverbote und die alte 30-Jahre-Regel für Heizkessel. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden, ein Austauschzwang besteht nicht.
Das gilt auch für alle, die zwischen 2024 und Juli 2026 unter dem alten Recht eine neue Heizung eingebaut haben: Für diese Anlagen kommen keine neuen Auflagen dazu. Das neue Gesetz wirkt nicht zurück.
Gas und Öl sind wieder erlaubt, aber mit eingebautem Preisschild
Beim Heizungstausch gibt es künftig einen Katalog mit zehn gleichberechtigten Optionen: Wärmepumpe, Fernwärme, Holzheizung, Solarthermie und andere, und eben auch wieder der klassische Gas- oder Ölkessel. Die freie Wahl ist zurück.
Der Haken steckt im Kleingedruckten, und er hat einen Namen: die Bio-Treppe. Wer seit dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie ab 2029 anteilig mit klimaneutralem Brennstoff betreiben, zum Beispiel Biomethan oder Bioheizöl. Die Stufen stehen bereits fest: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Verantwortlich ist dabei nicht der Versorger, sondern der Betreiber der Heizung, also der Hausbesitzer. Und Bio-Brennstoffe kosten heute spürbar mehr als normale Ware.
Dazu kommen der CO₂-Preis auf Gas und Öl, der weiter steigt, und eine ab 2028 vorgesehene Klimaquote für die Brennstofflieferanten. Kurz gesagt: Die neue Gas- oder Ölheizung ist erlaubt, aber sie wird über ihre Lebensdauer planbar teurer. Das ist die eigentliche Logik des neuen Gesetzes: Es verbietet weniger und rechnet mehr.
Was sich ab 2027 zusätzlich ändert
Zum 1. Januar 2027 zündet die zweite Stufe des Gesetzes. Die wichtigsten Punkte:
• Energieausweise werden umgestellt. Für Gewerbegebäude gibt es nur noch den Bedarfsausweis, dazu neue Effizienzklassen von A bis G.
• Neue Rechenregeln bewerten Strom endlich so klimafreundlich, wie er inzwischen ist: Im alten GEG wurde eine Kilowattstunde Strom noch mit 560 Gramm CO₂ angesetzt, künftig sind es 100. Wärmepumpen schneiden damit in jeder Gebäudebilanz deutlich besser ab.
• Solarpflicht: Neu gebaute Gewerbegebäude brauchen ab 2027 eine Photovoltaikanlage, neue Wohnhäuser ab 2030.
• Für Vermieter wird es ab 2028 ernst: CO₂-Kosten und Netzentgelte werden dann hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt. Wer eine Wärmepumpe einbaut und die Kosten auf die Miete umlegen will, braucht dafür künftig einen Effizienznachweis (Jahresarbeitszahl mindestens 2,5), sonst ist nur die halbe Umlage möglich.
• Gewerbeimmobilien bekommen erstmals eine Sanierungspflicht: Ab 2030 dürfen die energetisch schlechtesten Gebäude nicht mehr in der untersten Klasse liegen, ab 2033 wird die Grenze strenger.
Der Blick aus der Beratungspraxis: rechnen statt reflexhaft entscheiden
Der häufigste Denkfehler, den wir gerade erleben, klingt so: "Die Pflicht ist weg, also schnell wieder Gas oder Öl." Das ist formal richtig und wird trotzdem oft teuer. Gerade im Hochstift, wo viele Häuser aus den 60er und 70er Jahren stammen und in etlichen Ortschaften gar kein Gasnetz liegt, steht dann schnell wieder ein Ölkessel im Keller, der 20 Jahre laufen soll und dabei Jahr für Jahr teurer wird: durch den steigenden Bioanteil, den CO₂-Preis und die Quote.
Unsere Empfehlung ist unspektakulär, aber bewährt: die Gesamtkosten über 15 bis 20 Jahre rechnen und nicht nur die Anschaffungspreise vergleichen. In diese Rechnung gehören Brennstoffkosten, CO₂-Preis, die Bio-Treppe und die Förderung. Und die kann sich sehen lassen: Der Staat bezuschusst den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung weiterhin mit 30 Prozent der Kosten als Basis, mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bezogen auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus. Wichtig für das Timing: Der Bonus für Selbstnutzer, die ihren alten Kessel zügig austauschen, liegt aktuell bei 16 Prozentpunkten und sinkt ab Februar 2027 auf 12.
Und die Reihenfolge entscheidet. Erst den Wärmebedarf senken, etwa durch die Dämmung der obersten Geschossdecke oder neue Fenster, dann die neue Heizung passend dazu auslegen. Wer zuerst die große Anlage kauft und später dämmt, hat am Ende eine überdimensionierte Heizung bezahlt. Ohne Plan zahlt man zweimal.
Drei Fragen, die uns derzeit täglich gestellt werden
Muss ich meine Ölheizung austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen haben Bestandsschutz, sie dürfen repariert und weiterbetrieben werden. Die Bio-Treppe gilt nur für Anlagen, die seit dem 29. Juli 2026 neu eingebaut werden.
Lohnt sich die Wärmepumpe jetzt noch?
Ja, häufig mehr denn je. Die Förderung bleibt, die neuen Rechenregeln ab 2027 bewerten sie besser, und sie ist von Bio-Treppe, CO₂-Preis und Quote nicht betroffen. Voraussetzung ist, dass das Haus dazu passt oder mit wenigen Maßnahmen passend gemacht wird.
Was passiert, wenn ich jetzt eine neue Gasheizung einbaue?
Sie ist erlaubt. Aber ab 2029 greift die Bio-Treppe, und über eine Laufzeit von 20 Jahren landet die Anlage in der 60-Prozent-Stufe. Wer das durchrechnet und trotzdem bei Gas bleibt, entscheidet wenigstens bewusst und nicht aus dem Bauch.
Fazit
Das neue GModG nimmt den Druck aus der Heizungsfrage und ersetzt Verbote durch Preise und feste Termine. Das ist die eigentlich gute Nachricht: Fast jede Regel hat jetzt ein Datum, und was ein Datum hat, lässt sich planen. Wer in den nächsten Jahren eine Heizungsentscheidung vor sich hat, sollte sie nicht von der Schlagzeile von gestern abhängig machen, sondern von der Kostenkurve der nächsten 20 Jahre.
Ihr habt Fragen zu dem Thema? Unsere Experten können euch weiterhelfen:
Sebastian Hund
Wirtschaftsingenieur | WERK.E
Rolandsweg 80, 33102 Paderborn
05251 40 29 29 1
s.hund@werk-e.de
www.werk-e.de
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